Wir sind auf einen interessanten Artikel in der Wochenschau Aus Regensburg aufmerksam geworden. In dem online Artikel prangert ein rüstiger Rentner Namens Ferdinand Bäumel die hohen Kosten eines Schlüsseldienst Einsatzes bei seiner Frau an. Die Frage in den Raum gestellt ob es sich um Abzocke handelt. Der Beauftragte Schlüssel Notdienst hat für einen kurzen Einsatz tagsüber in der Regensburger Innenstadt 120 € verlangt.
Dabei stellt sich die Frage ob es sich hierbei schon um Abzocke handelt. Wir persönlich sehen hierbei keine Abzockerei sondern sehen das eher als einen unverschämt hohen Preis an. Die schwarzen Schafe in der Schlüsseldienst Branche kalkulieren und verlangen noch viel mehr Geld Hierbei reden wir dann von dem doppelt, dreifach oder sogar vierfachen Preis.
Hätte die Frau unseren Schlüsseldienst bestellt hatte sie nur die Hälfte bezahlen brauchen. Wenn sie 60 € Für eine Türöffnung immer noch für unverschämt teuer halten dann dürfen Sie keinen professionellen Schlüssel Notdienst beauftragten. Billiger wird es nirgends. Wenn doch freuen wir uns über die Information wer diesen Service so günstig anbieten kann. Solange wir das nicht mit eigenen Augen gesehen haben, glauben wir das nicht. Erzählen kann man viel.
In dem Artikel wird aber noch ein interessanter Punkt angesprochen. Der Schlüsseldienst hat nach Beendigung seines Einsatzes keine Rechnung oder Quittung ausgestellt. In diesen Fällen sollte das Finanzamt hellhörig werden. Oft nämlich werden solche Schlüsseldienst Einsätze nicht gemeldet und somit auch nicht versteuert. Die Branche ist voll mit schwarzen Schafen.
Passen Sie vor Null 800 Nummern auf. Aber auch wie in diesem Beispiel zu sehen, kann ein Schlüsseldienst Einsatz sehr viel Geld kosten wenn kein preiswerter Anbieter beauftragt wird. Wir, Ihr Schlüsseldienst für Regensburg, haben uns zur Aufgabe gesetzt den Regensburgern einen preiswerten Schlüsseldienst anzubieten. Schluss mit teuren Preisen! Schluss mit der Abzockerei in der Branche! Keine teure Rechnung mit uns!
Man muss schon lange recherchieren um Urteile gegen die schwarzen Schafe in der Branche zu finden. Da diese immer am Zahn der Zeit bewegen. Und sich an die Gerichtsurteile anpassen. Dieses Urteil vom Amtsgericht Königstein vom 15.3.2007 wird es so wahrscheinlich nicht mehr von einem der bekannten Abzocker geben. Ein neuer Bewerber auf den Markt könnte bei der Abzocke aber wieder diese Fehler begehen. In dem Fall wurde wegen strafbarer und irreführender Werbung nach § 16 UWG geklagt. Telefonbucheinträge waren in mindestens 70 verschiedenen Orten unter verschiedenen Bezeichnungen vorhanden. Ohne das wirklich ein Unternehmen ansässig vor Ort war. Eine Weiterleitung der Anrufe an ein auswärtiges Call-Center wurde durchgeführt. Die Türöffnungen wurden durch Subunternehmer durchgeführt, dadurch erhöhte sich die Anfahrtszeit Kosten. Das Urteil ist rechtskräftig.